Reformen unterstützen, Wandel gestalten

„Nichts ist möglich ohne den Menschen, nichts ist von Dauer ohne Institutionen.“ - Jean Monnet

Für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger:

Twinning hat sich seit über 25 Jahren als eines der zentralen EU-Instrumente zur Unterstützung von Reformen der öffentlichen Verwaltung bewährt.
Beide Seiten, EU-Mitgliedstaat(en) und Partnerland, verpflichten sich gemeinsam zur Erreichung verbindlicher Ergebnisse (mandatory results). D.h. es handelt sich bei Twinning nicht um einseitige Vermittlung technischer Unterstützung, sondern um Projekte, bei denen beide Partner gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Die Projektziele werden in einzelne Komponenten unterteilt. Aktivitäten finden in Form von Missionen von Expertinnen und Experten, Workshops, Studienbesuchen oder Praktika statt.

Ein klassisches Twinning-Projekt dauert in der Regel zwei Jahre und hat ein Budget von ca. 1-2 Mio. EUR.
Twinning Light-Projekte verfolgen einen kurzfristigeren Ansatz und haben eine begrenzte Dauer von acht (bzw. bis zu zehn) Monaten und ein Budget von bis zu 250.000 EUR. Sie werden ohne Langzeitberater/in (Resident Twinning Advisor, RTA) umgesetzt.

Twinning zeichnet sich durch den Austausch von Expertise aus dem öffentlichen Sektor aus. In erster Linie werden die Projekte von Behörden durchgeführt. Zudem können halböffentliche Institutionen als sogenannte mandatierte Einrichtungen beteiligt werden. Der Privatsektor kann nur in begrenzten Ausnahmefällen hinzugezogen werden.

Grundlage für die Bewerbung und Durchführung von Twinning-Vorhaben ist das von der EU herausgegebene Twinning-Handbuch. Die aktuell gültige Version ist das Twinning Handbuch 2017 – Update 2022 (verfügbar im Download-Bereich dieser Webseite).
Für jedes Twinning wird außerdem ein Projekt-Vertrag zwischen der Behörde aus dem EU-Mitgliedstaat, dem Partnerland sowie der lokalen Vertragsbehörde geschlossen.

Von Seiten des EU-Mitgliedstaats werden eine Projektleitung, ein/e Langzeitberater/in (Resident Twinning Advisor, RTA), Komponentenleitungen sowie Kurzzeitexpertinnen/en eingesetzt. Üblicherweise werden die Projekte im Konsortium umgesetzt, sodass die Projektteams sich aus Beschäftigten von Behörden mehrerer EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen. Dabei übernimmt ein Land bzw. eine Behörde die Leitung, die anderen fungieren als Juniorpartner. Juniorpartner stellen zudem eine Juniorprojektleitung.

Eine Übersicht der Akteure im Twinning-Projekt finden Sie hier.

Twinning ist ein nachfrageorientiertes Instrument und richtet sich nach dem Reformbedarf der öffentlichen Verwaltungen des jeweiligen Partnerlands. Im Rahmen der mehrjährigen Planung bzw. Jahresplanungen (je nach Land) für die begünstigten Länder bzw. im politischen Dialog zwischen EU und Partnerland werden Schwerpunkte der Zusammenarbeit und dafür verfügbare finanzielle Mittel festgelegt. Für Maßnahmen zur Unterstützung von Reformprozessen im öffentlichen Sektor des Partnerlands ist Twinning das bevorzugte Instrument.

Neben dem fachlichen Austausch im Rahmen der Einsätze im Partnerland bieten Twinning-Projekte eine gute Gelegenheit, die bestehende bilaterale Zusammenarbeit zu ergänzen. So lernen beispielsweise deutsche Zollbeamtinnen und -beamte in einem Vorhaben zum Grenzschutzmanagement die Gegeben­heiten im Partnerland besser kennen. Der gegenseitige Erkenntnisgewinn hilft zukünftig bei der grenzüber­schreitenden Zusammenarbeit. Über den Nutzen für die Kernaufgabe einer Verwaltung hinaus können Themen ausgebaut oder neu erschlossen werden.

Für euro­päische Unternehmen liegt hinter den Grenzen des EU-Binnenmarkts erhebliches Potential. Die Verbes­serung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit kommen den Unter­nehmen und Menschen sowohl in der EU als auch in den Twinning-Partnerländern zugute. Dafür ist auch in Zukunft ein gemeinsames europäisches Vorgehen erforderlich. Es bleibt Aufgabe aller Mitgliedstaaten, mit Twinning Brücken in die Nachbarschaft der EU zu bauen.
Twinning leistet darüber hinaus einen wertvollen Bei­trag für die Personalentwicklung in den Behörden von Bund und Ländern. Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erhalten die Chance, in Experteneinsätzen wertvolle Erfahrung in internationaler Kooperation zu sammeln. Darüber hinaus schaffen Verwaltungspartnerschaften Zugang zu Entscheidungsträgern in den Nachbarstaaten. Davon profitiert die Zusammenarbeit in internationalen oder europäischen Entscheidungs­prozessen, wenn gemeinsame Positionen entwickelt und vertreten werden.

Für Expertinnen und Experten

Die aktuellen Twinning-Projektaufrufe der EU finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich an das jeweils zuständige Ressort oder die Nationale Kontaktstelle für Twinning im BMWE, um sich zum aktuellen Bewerberstand zu erkundigen und Ihr Interesse zu bekunden.

Hierfür können Sie die Publikation des BMWE „Dienstrechtliche Regelungen für Einsätze in Twinning-Projekten“ heranziehen (verfügbar im Download-Bereich dieser Webseite). Die Broschüre wurde auf Basis eines durch die Nationale Kontaktstelle für Twinning extern in Auftrag gegebenen Gutachtens erstellt und enthält Hinweise zum Handlungsspielraum sowie Empfehlungen für die Gestaltung von Twinning-Einsätzen.

Die Nationale Kontaktstelle (National Contact Point, kurz NCP) in der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie in der Vorbereitungsphase, der Durchführung und dem ordnungsgemäßen Abschluss eines Twinning-Projekts. Konkret berät Sie der NCP in der Anbahnung einer deutschen Beteiligung auf angekündigte Projekte, in der Angebotserstellung sowie in der Vorbereitung auf Ihr Auswahltreffen im Partnerland. Zu Finanzierungsmöglichkeiten durch den NCP beraten wir Sie gern.
Nach erfolgreichem Zuschlag zum Projekt begleiten und unterstützen wir Ihr Vorhaben bei Bedarf gerne weiter, bis zum Abschluss und ggf. auch darüber hinaus.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Nationale Kontaktstelle. Beachten Sie auch den Downloadbereich für relevante Unterlagen.

Auf der Twinning-Website der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen und wichtige Unterlagen (Twinning-Handbuch, Liste mandatierter Einrichtungen, uvm.).